Hygienekonzept ab 7.08.2022

Corona-Hygieneplan der GGS Unter den Kastanien, Stand August 2022

 

Vorbemerkung

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind die Schulen verpflichtet in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in der betreffenden Einrichtung zu minimieren. Der Hygieneplan wird hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und verändert. Insbesondere die Coronakrise macht besondere Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln erforderlich.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen für den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/

Die Kinder und Erziehungsberechtigten unserer Schule werden im Sinne der Gesundheitsförderung und –erziehung immer zum Beginn eines neuen Schuljahres und nach Bedarf über die Notwendigkeit der Hygiene unterrichtet. Außerdem wird der Hygieneplan den Lehrerinnen, Mitarbeitern der OGS und Betreuung sowie dem Hausmeister und der Schulsekretärin ausgehändigt.

 

Hygieneanforderungen im Schulgebäude

Nach aktuellen Vorgaben empfiehlt die nordrhein-westfälische Schulministerin freiwillig in den Klassen und sonstigen Innenräumen Corona-Schutzmasken zu tragen. Außerdem sollen sich die Schüler bei entsprechenden Symptomen zuhause testen. Beides ist jedoch nicht verpflichtend.

Maske: Empfohlen wird, in den Innenräumen der Schule eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Tests: Das Land lässt über die Schulen Antigenselbsttests für die Kinder sowie für das Schulpersonal austeilen. Die Tests sollen vor dem Weg in die Schule zu Hause durchgeführt werden bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen. Dazu werden bis zu 5 Tests ausgeteilt.

Schulbeginn: Zum Schulbeginn erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Im Anschluss können die Schulen bedarfsmäßig ordern.

Lehrerbefugnisse: Liegt kein aktueller negativer Befund vor und treten Symptome erst in der Schule auf, soll in der Schule getestet werden. Liegt der Schule keine Nachricht der Eltern vor, testen wir bei Hinweisen auf eine mögliche Infektion.

Positives Ergebnis: Positive Selbsttests müssen durch Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Sind diese auch positiv, besteht für Schüler, Lehr- und Betreuungskräfte die Verpflichtung, sich auf direktem Weg in die Isolierung zu begeben. Diese endet grundsätzlich nach 10 Tagen oder bei früherem Negativtest schon nach 5 Tagen. Kontaktpersonen wie Sitznachbarn, können die Schule weiterhin besuchen.

Luftfilter: Das Förderprogramm des Kommunalministeriums für Luftreinigungsgeräte und CO2-Messgeräte wird fortgeführt. Bis jetzt haben wir noch keine Luftreinigungsgeräte vom Ministerium erhalten. Trotzdem konnten wir schon einige Räume ausstatten. Regelmäßiges Lüften der Klassen- und sonstigen Innenräume bleibt unverzichtbar.

Schulbus: Für den Schülertransport in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln schreibt die Coronaschutzverordnung eine Maskenpflicht vor.

 

Anpassungen bis zu den Herbstferien möglich

Rechtsrahmen: Bei einer möglichen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, kann der Handlungsrahmen für die Schulen noch vor den Herbstferien angepasst werden.