Im Krankheitsfall muss das Kind möglichst vor Unterrichtsbeginn telefonisch entschuldigt oder die Klassenlehrerin benachrichtigt werden. Bei Gesundung des Kindes ist eine schriftliche Entschuldigung zusätzlich vorzulegen.

Fehlt ein Kind mehr als drei Tage sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Nach oder vor Ferien ist immer ein ärztliches Attest nötig.

Kann ein Kind nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Bei häufiger Nichtteilnahme muss ein ärztliches Attest eingeholt werden.

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Vorlage Entschuldigung zum Download: