Hygienekonzept Oktober 2020

Hygienekonzept GGS Unter den Kastanien

Schuljahr 2020/21

Der Schulbetrieb kann nur mit gewissen Einschränkungen stattfinden. Die Einhaltung der Hygieneregelungen ist dabei das wichtigste Merkmal.

Alle Klassen befinden sich wieder im Präsenzunterricht. Dabei ist es wichtig, dass die Lerngruppen festgelegt sind und nicht durchmischt werden dürfen.

Der Fall des Distanzunterrichtes tritt ein, wenn ein Kind oder eine Lehrkraft erkrankt oder ein Verdachtsfall vorliegt.

In Abständen von einigen Wochen werden laut Bundesregierung Lagebeurteilungen stattfinden. Die entsprechenden Konsequenzen werden von den Schulen umgesetzt.

Kindgerechte Hygienepläne hängen an den Infobrettern und werden mit jeder Lerngruppe besprochen. (MNS-AHA)

Die nachfolgenden Regelungen finden bis auf Widerruf statt.

  1. Aufenthaltsbereiche (Klassenräume, Nebenräume, Flure, OGATA)
  • Der Mund-Nasenschutz ist für jedes Kind, Lehrkraft und sonstigen Mitarbeitern sowie Besuchern im Schulgebäude Pflicht. Einzige Ausnahme sind die Klassenräume, wenn die Kinder an ihrem Platz sitzen.
  • Der PC – Raum wird von jeweils einer Gruppe genutzt. Die genutzten Plätze werden von der Lehrkraft markiert und vom Reinigungspersonal desinfiziert.
  • Die Flure werden nur in eine Richtung benutzt. Pfeile zeigen die Richtung an.
  • Die OGATA benutzt ihre Räume, solange die Kinderanzahlen und Gruppenanzahl mit der Menge der Räume zu vereinbaren sind.
  • Im Moment werden 3 Räume gebraucht für vier Jahrgänge. Dabei wird das 2. Schuljahr jahrgangsbezogen betreut und das 3./4. Schuljahr als eine Gruppe.
  • Das Lehrerzimmer wird zu Besprechungen nur mit Personenabstand 1,5 – 2m genutzt.
  • Auch in der OGATA dürfen die Kinder am Platz ihren Mund- und Nasenschutz ablegen.
  • Auf dem Schulhof werden verschiedene Felder genutzt, sobald sich dort mehr als eine Gruppe befindet.
  • Die Aufsicht achtet besonders auf den ausreichenden Abstand.
  • Auch auf dem Schulhof werden Masken getragen.
  • Schulhofspiele müssen unter Berücksichtigung des Mindestabstandes gespielt werden.
  • Spielzeuge,… müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
  • Lern- und Beschäftigungsmaterialien werden möglichst nur von einem Kind benutzt und danach desinfiziert. Es wird versucht lediglich mit Büchern und Arbeitsblättern zu arbeiten.
  • Im Musikunterricht und in anderen Fächern darf man nicht singen.
  • Der Sportunterricht findet bis auf weiteres nicht statt.
  • Der Schwimmunterricht findet vorerst nicht statt.
  • Klassen im GL-Unterricht werden mit einem Spuckschutz ausgestatten.
  • Lufthygiene
  • Die Klassenräume sollen in einem Abstand von 20 Minuten durch Stoßlüftung gelüftet werden. Kinder sollten sich warm anziehen.
  • Persönliche Hygiene der Kinder
  • Beim Betreten des Klassenraumes wäscht sich jedes Kind die Hände oder desinfiziert die Hände.
  • Die Kinder werden angeleitet sich die Hände gründlich zu waschen.
  • In den Toilettenräumen hängen Plakate zum gründlichen Händewaschen.
  • Die Kinder gehen möglichst allein zur Toilette.
  • Sekretariat/Schulleiterbüro
  • Das Sekretariat wurde mit einer Spuckschutzscheibe ausgestattet.
  • Es darf nur einzeln betretet werden.
  • Gespräche im Schulleiterbüro finden nur unter der Abstandsregel statt.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos bitte ich Eltern nur im Notfall das Gebäude zu betreten. Ein Mund-Nasenschutz ist Pflicht!

Jede Person, die nicht zum Schulteam gehört, muss sich unbedingt in eine Liste eintragen.

Die Flure und alle Türgriffe werden täglich im und nach dem Unterricht desinfiziert.

Die Toiletten werden täglich gründlich gereinigt.

Die Turnhalle sowie das Schwimmbad werden nicht genutzt, aber vorsorglich gesäubert.

Wichtig!!!!

Zeigt ein Kind Anzeichen einer Erkältung kann es 24 Stunden nicht zur Schule gehen. (Wir bitten, falls dieses am Wochenende auftritt, dass das Kind am Montag noch nicht zur Schule kommt.)

Bei einem Coronaverdacht, bitte sofort den Hausarzt oder das Krankenhaus benachrichtigen. Danach die Schule benachrichtigen.

Im Unterricht achten die Lehrerinnen und Lehrern sensibel auf Anzeichen einer Krankheit. Dazu sind sie angehalten.

Die Eltern werden in einem Brief über die Maßnahmen informiert.

Stand 23.10.2020